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Gerade im Rettungsdienst ist es für jeden Sanitäter(in) wichtig einen
vollständigen Impfschutz zu haben. Nicht nur die jährliche Grippeimpfung
ist für die eigene Gesundheit beim Transport von Erkrankten im Rettungswagen
wichtig, sondern auch um eben die Patienten nicht anzustecken. Bei ohnehin
an einer Infektion erkrankten Personen kann der Rettungssanitäter(in)
überspitzt formuliert während einer Grippewelle leicht zum
Rettungssanitöter(in) werden, da die räumliche Nähe im Rettungswagen
quasi eine Garantie für die Infektionsübertragung ist.
Dies gilt natürlich auch für Ambulanzpersonal, Krankenhauspersonal
und die Mitarbeiter der Rettungshubschrauber.
Unten eine kleine Tabelle mit Kommentaren zum Impfintervall und allgemeinen Informationen: |
| Impfung gegen | Intervall | Übernahme durch die Kassen // Bemerkung |
| Diphtherie | 8-10 Jahre | voll // Zunahme in Osteuropa in den letzten Jahren |
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Tetanus (Wundstarrkrampf) | 8-10 Jahre | voll // Infektion schon durch kleinste Verletzungen! |
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Polio (Kinderlähmung) | 8-10 Jahre | voll falls keine Impfung im Kindesalter // für Erwachsene nach Absprache mit Kasse |
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Influenza (Grippe) | jedes Jahr | voll // siehe oben |
| Pneumokokken | 7-10 Jahre | voll (ab 50-60 Jahren) // sinnvoll für alle Raucher ab 40-50 Jahre / Person mit Neigung zu Bronchitis |
| Hepatitis-B | 8-10 Jahre | nein - Übernahme durch Arbeitgeber // ein ‘Muß’ für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst - Übertragung hauptsächlich durch Blutkontakte |
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Hepatitis-A (‘leichte’ Form der Gelbsucht) | 8-10 Jahre | nein (eventuell nach Absprache) // wichtig für alle Personen mit Kontakt zu Kleinkindern - Übertragung durch Stuhl / zusammen mit Hep. B impfen, dann beträgt der Eigenanteil nur ca. 15-20 DM! |
| FSME | 3-5 Jahre | Kostenübernahme nur in Risikogebieten // nicht generell sinnvoll |
| Typhus | 3 Jahre | nein // Typhus ist eine Reiseimpfung für Reisen ins wärmere Ausland |
| Impfung gegen | Intervall | Übernahme durch die Kassen / Bemerkung |
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Anmerkung zur Hepatitis-A: Hepatitis-A = 'leichte' Form der Gelbsucht (Übertragung durch Stuhlkontakt, zwingend für Kinderärzte, Kinderpflegepersonal); Es kann versucht werden die Kostenübernahme bei der Kasse zu beantragen mit Begründung Rettungsassistent/Rettungssanitäter (wird in der Regel abgelehnt). Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, gibt es aber die Möglichkeit bei der Hepatitis-B-Impfung den Differenzbetrag (Kombinationsimpfung) von ca. 15-20 DM selbst zu zahlen. Eine Infektion mit Hepatitis-A ist zwar leichter als mit Hepatitis-B, die Konsequenzen nach der Erkrankung selbst, wie eventuell berufliche Einschränkung im Rettungsdienst und die Nahrungseinschränkungen sind aber beträchtlich. |
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Was bringt die Zukunft?
Seit einiger Zeit werden Impfstoffe getestet, welche wie ein Nasenspray angewendet werden können. Jedoch sind nicht alle Impfstoffe dafür geeignet und so wird es wohl noch lange bei den Kinderimpfungen bei 1-2 Spritzen pro Altersstufe bleiben (jedoch ist 1 Spritze jeweils im 3., 4., 5. Monat ohnehin nicht mehr viel). Eine ‘Nasenspray-Impfung’ gegen Grippe wird es aber voraussichtlich in den nächsten Jahren geben. |
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